Air Purifier mini | Mietgerät
CHF 29,00 Inkl. MwSt.
✅ Lieferung oder Abholung
✅ Einweisung in die Bedienung
✅ Technischer Support rund um die Uhr
✅ Ein Vorfilter inklusive
Produktbeschreibung
Gesunde Raumluft aus jeder EckeDas Atmen geschieht ganz selbstverständlich, doch die Luft, die uns Leben schenkt, enthält oft Schadstoffe und Allergene wie Pollen, Staub und Sporen, die unsere Gesundheit beeinträchtigen können. Mit dem kompakten Air Purifier mini bieten wir eine ideale Lösung für saubere und gesunde Raumluft – sei es Zuhause oder am Arbeitsplatz. Das Gerät ist leicht, einfach zu bedienen und besonders energieeffizient.
Der Air Purifier mini sorgt für spürbar saubere Luft und ein angenehmes Raumklima, damit Sie frei durchatmen können.
Perfekte Grösse für jede EckeEigenschaften![]() Vorfilter HEPA-Filter Aktivkohlefilter UV-LED Ionisator
Technische Daten![]()
Selbstabholung oder Transport![]() Die Bereitstellung des Mietgegenstandes erfolgt zu den vereinbarten Abholzeiten des Vermieters, an dem Standort des Vermieters, in 4710 Herbetswil. Der Transport durch den Mieter, an den Bestimmungsort, sowie der Ladungs- und Transportsicherung erfolgt durch den Mieter auf eigene Gefahr und eigene Kosten. Der alternative Transport durch den Vermieter, zum gewünschten Bestimmungsort des Mieters, kann zuzüglich zu dem Mietpreis gebucht werden und wird mit 0.95 CHF pro Kilometer verrechnet. (bis 100km) Lux Generalvertretung Schweiz Haftung, Schäden & Verlust![]() Der Mieter haftet für Schäden oder Verlust des Gerätes während der Mietdauer. Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät am Ende der Mietdauer in sauberem, funktionsfähigem und mangelfreiem Zustand zurückzugeben. Im Falle eines verschmutzten Mietgegenstandes ist der Vermieter berechtigt, eine Aufwandsentschädigung, je nach Verschmutzung im Wert von 100 CHF (pro Stunde) zu verrechnen. Schäden des Mietgegenstandes sind unverzüglich nach Entstehung und Kenntnisnahme dem Vermieter zu melden. Für Beschädigungen und dem Verlust des Mietgegenstandes ist der Mieter Ersatz- und Schadensersatzpflichtig, wenn und soweit sie von ihm oder unter Verletzung der ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten oder von anderen Personen, denen er den Gebrauch des Mietgutes überlassen hat, verursacht werden. Der Mieter ist insoweit verpflichtet, ausrechende Vorsorgemassnahmen zur Verhinderung z.B. eines Diebstahls des Mietgegenstandes zu treffen. Bei Schäden oder Verlust des Mietgegenstand hat der Mieter dem Vermieter entweder den Zeitwert des Mietgegenstandes oder die Reparaturkosten zu ersetzen, falls diese niedriger sind. Entsprechendes gilt für Schäden an zugehörigen Teilen bzw. Zubehör des Mietgegenstandes. Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls des Mietgegenstands und wenn der Mieter den Verlust schuldhaft verursacht hat, bleibt er für die Dauer des Verlustes oder Diebstahls schadensersatzpflichtig. Wird der Mietgegenstand wiedergefunden, bleibt die Schadensersatzpflicht für den Zeitraum des Verlustes oder Diebstahls bestehen. Insbesondere hat er für die Dauer des Verlustes eine Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen, die dem Mietpreis für die Dauer des Verlustes entspricht. Identitätsnachweis![]() Der Mieter ist verpflichtet einen Identitätsnachweis vorzulegen. Das Mietgerät wird nur dann vermietet, wenn ein gültiger Reisepass, Führerschein oder Personalausweis vorgelegt wird. Der Mieter stimmt zu, dass eine Kopie, des vorgelegten Ausweises gemacht wird. Diese wird ausschliesslich für den Vertrag hinterlegt. Kündigung![]() Eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrags ist mit einer Frist von 24h vor Mietbeginn möglich. Ansonsten ist der Vermieter dazu berechtigt, eine Ausfallentschädigung von 100 CHF in Rechnung zu stellen. Fragen?![]() Bei einem Anliegen oder offenen Fragen, benutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
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